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Wie hoch sind die Alimente?

Unterhalt

Unterhalt (Alimente) dient zur grundlegenden sozialen Absicherung von Personen und beruht darauf, dass sich die Mitglieder einer Familie finanziell und materiell gegenseitig unterstützen. Unterhaltspflichten entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen oder werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Empfänger von Unterhalt

  • Kindesunterhalt (gegenüber Kindern)
  • Unterhalt gegenüber dem Partner
  • Elternunterhalt (gegenüber den Eltern)
  • Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
  • Unterhalt für Personen, für die man erziehungsberechtigt ist oder die Obsorge innehat

Mit „Unterhalt“ meint man die Summe aller Unterhaltsleistungen aus Geldunterhalt (Barunterhalt), Naturunterhalt und Betreuungsunterhalt, während man den Begriff Alimente (aus dem französischen „Lebensmittel“) heute eigentlich nur mehr im Zusammenhang mit Geldunterhalt (Barunterhalt) verwendet.

Unterhalt in Deutschland

Familienunterhalt
Der Familienunterhalt in intakten Familien umfasst alles, was erforderlich ist, um die Haushaltskosten zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Dabei sind beide Ehepartner verpflichtet, dem Familienunterhalt beizutragen, wobei der haushaltsführende Teil normalerweise alleinig dadurch seine Unterhaltspflicht erfüllt. Wussten Sie, dass zum Familienunterhalt auch ein Taschengeldanspruch für persönliche Bedürfnisse dazu gehört? (rund 5-7% des Einkommens)

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Ist ein geschiedener Ehegatte außerstande einer Erwerbstätigkeit nachzukommen (oder es ist unzumutbar), hat dieser Anrecht auf Gewährung eines Unterhalts (Bedürftigkeit). Dies gilt nicht, soweit der andere Ehegatte leistungsunfähig ist. Zu den nachehelichen Unterhaltsarten zählen unter anderem der Betreuungsunterhalt, Unterhalt von Alters wegen, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt sowie der Unterhalt aus Gründen der Billigkeit. Von hoher Praxisrelevanz sind Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung sowie der Aufstockungsunterhalt.

Trennungsunterhalt
Wenn Ehegatten während einer aufrechten Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft auflösen besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt). Dieser richtet sich stets nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter
Kann ein betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege und Erziehung des Kindes oder eine schwangere Mutter wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, entstehen Unterhaltsansprüche. Dabei ist Erziehungsunterhalt mindestens bis zum dritten Lebensjahr zu leisten, später entscheidet die notwendige Einzelfallprüfung.

Kindesunterhalt
Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird in Unterhaltsrichtlinien und in den Düsseldorfer Tabellen angegeben und ständig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabellen unterscheiden nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.

Elternunterhalt
Die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entstehende rechtliche Verpflichtung von Unterhaltszahlungen an (Schwieger-)Eltern sorgt für die Sicherung deren Lebensbedarfs. In der Praxis stellt sich die Frage des Elternunterhalts meist, wenn ein oder beide Elternteile in ein Alten-  oder Pflegeheim untergebracht werden, insbesondere wenn die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten deckt.

Unterhalt in Österreich

In Österreich sind die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern bzw. Großeltern und deren Nachlassern gegenüber Kindern sowie der Unterhalt von Kindern für Ihre Eltern und Großeltern („verkehrte“ Unterhalt) im österreichischen Kindschaftsrecht (Teil des Familienrechts) geregelt.

Bei einer Ehe besteht eine gemeinsame Unterstützungspflicht, die den ehelichen Unterhalt inkludiert.

Im Falle einer Scheidung kann ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen, sofern keine andere einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird.

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können während des Zusammenlebens unter Umständen Unterhaltsansprüche entstehen, nach einer Trennung gibt es aber keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner.

Kindesunterhalt
§§ 140ff ABGB: „Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.“

In der Praxis entscheidet das Gericht innerhalb von 16-22% des Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles bis zu einer „Luxusgrenze“, wobei für die genaue Bemessung das Kindesalter bestimmend  ist. Die Berechung des Kindesunterhaltes in Geld ist nur dann relevant, wenn das Kind aufgrund von Scheidung nicht bei beiden Elternteilen lebt oder weil das (erwachsene) Kind z.B. eine Schule (Uni) im Ausland besucht. 

Sonst umfassen die Unterhaltsleistungen Sachleistungen (Naturalunterhalt), sowie den Betreuungsunterhalt und das Taschengeld.

Kindesunterhalt bei oesterreich.gv.at

 


 

Unterhaltsrechner

Unterhalt (Alimente) in Deutschland online berechnen

rechner-unterhalt.de
unterhaltsrechner1

Auf dieser Website finden Sie einen Rechner zur Berechnung des Kindesunterhaltes für Minderjährige und für Volljährige sowie einen Rechner zur Berechnung des Trennungsunterhaltes.

stern.de-Unterhaltsrechner
unterhaltsrechner2

Hier bekommen Sie einen ersten Überblick über die finanziellen Aspekte einer Scheidung. Wie viel Geld gibt es überhaupt zu verteilen? Wer bekommt wie viel Unterhalt?

Unterhaltsrechner bei rechnr.de
Unterhaltsrechner3

Einfach das Nettoeinkommen des Geldunterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder eingeben und anhand der Düsseldorfer Tabelle wird die monatliche Unterhaltszahlung ermittelt.

Unterhalt (Alimente) in Österreich online berechnen

scheidungen.at
unterhaltsrechner4

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ansprüche frühere Ehepartner und unterhaltsberechtigter Kinder.

jugendwohlfahrt.at
unterhaltsrechner5

Bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt finden Sie auch einen Online-Unterhaltsrechner.

 


 

Praxisbeispiel aus Österreich

Kindesunterhalt bei einvernehmlicher Scheidung und 50:50 Kinderbetreuung (gemeinsame Obsorge)

Ein Wiener Bezirksgericht hat im Sommer 2010 bei gemeinsamer Obsorge und geteilter (50:50) Kindesbetreuung womöglich richtungweisend für andere Fälle entschieden. Egal, ob das Kind den Hauptwohnsitz bei der Mutter oder beim Vater inne hat, gilt:
Die Zeit wo das Kind bei der Mutter ist, ist der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Zeit wo das Kind beim Vater ist, ist die Mutter dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Wenn jetzt beide Elternteile in etwa ein gleich hohes Einkommen haben und beide gleich viel Zeit in die Kindesbetreuung investieren, heben sich die wechselseitigen Unterhaltszahlungen auf, es muss also kein Geld fließen.
Generell gilt, dass Unterhaltszahlungen nur geprüft werden, wenn sich ein Teil über ausstehende Forderungen beschwert.